Ann-Katrin Hahner

Die Bundesregierung hat das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geändert, um alleinerziehenden Elternteilen finanziell unter die Arme zu greifen. Diese Anpassung bedeutet eine Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen über drei Altersstufen der Kinder hinweg, um die finanzielle Last Alleinerziehender zu mindern und ihren Kindern mehr Sicherheit zu bieten. Wie viel Geld Ihnen ab 2024 zusteht und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Wichtig: Der Unterhaltsvorschuss wird immer auf das Bürgergeld angerechnet. Das liegt daran, dass beide Leistungen das Gleiche zum Ziel haben, nämlich den Lebensunterhalt zu sichern. 

Unterhaltsvorschussgesetz: Wurde das UVG 2024 erhöht?

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist zum 1. Januar 2024 - ähnlich wie das Bürgergeld - angepasst worden, was eine Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen zur Folge hatte. Wie die Bundesregierung auf ihrer Website mitteilt, wolle man damit die Alleinerziehenden in Deutschland stärker entlasten, "wenn der andere Elternteil kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt." Diese Anpassung basiert auf der sechsten Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, die eine Erhöhung des Mindestunterhalts für Kinder festlegt.

Unterhaltsvorschuss im Jahr 2024 - So viel Geld steht Ihnen laut Tabelle zu

Der Unterhaltsvorschuss gliedert sich in drei Altersstufen, was laut dem Bundesfamilienministerium zu unterschiedlich hohen Zahlungen führt. Hier die Höchstbeträge, die Eltern monatlich für ihr Kind erhalten können: 

Alter des Kindes Monatlicher Unterhaltsvorschuss (in Euro)
0 bis 5 Jahre bis zu 230
6 bis 11 Jahre bis zu 301
12 bis 17 Jahre bis zu 395



Für Kinder von 0 bis 5 Jahren hat sich der Vorschuss laut Ministeriumsangaben um 43 Euro erhöht. Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren können 49 Euro mehr bekommen und Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zu 57 Euro mehr.

Ob Eltern den vollen Betrag des monatlichen Unterhaltsvorschusses erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zusammengefasst sind dies laut Bundesfamilienministerium

  1. Kindergeld: Der Betrag des Unterhaltsvorschusses wird berechnet, indem vom Mindestunterhalt das Kindergeld abgezogen wird. Das Kindergeld wird also vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
  2. Einkünfte des Kindes: Bestimmte Einkünfte des Kindes, wie z.B. Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen (z.B. aus einer Ausbildung), können den Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss verringern. Es wird jedoch nur ein Teil dieser Einkünfte angerechnet.
  3. Spezielle Bedingungen für ältere Kinder: Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten spezielle Voraussetzungen, wie beispielsweise, dass sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen dürfen, es sei denn, der alleinerziehende Elternteil verfügt über ein eigenes Mindesteinkommen.
  4. Lebensumstände und Wohnsituation: Die Anspruchsberechtigung kann auch von den Lebensumständen abhängen, wie beispielsweise dem Zusammenleben des alleinerziehenden Elternteils mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.

Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
  • Das Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
  • wenn der erziehende Elternteil Bürgergeld erhält, muss der Elternteil zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich haben

Der Unterhaltsvorschuss kann auch geringer ausfallen, wenn das Kind, wie weiter oben im Text erwähnt, nicht mehr auf eine allgemeinbildende Schule geht oder keinen allgemeinbildenden Abschluss anstrebt. "Dann bekommt es weniger Unterhaltsvorschuss in den Monaten, in denen es Einkünfte hat", schreibt das Ministerium. Einkünfte sind beispielsweise:

  • Erwerbseinkommen
  • Ausbildungsvergütung
  • Vermögenseinkünfte
  • Taschengeld aus einem Freiwilligendienst

Bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Auszubildenden werden dann automatisch 100 Euro für ausbildungsbedingten Aufwand und 102,50 Euro für Werbungskosten pauschal berücksichtigt, ohne dass eine Nachweispflicht besteht. Die Hälfte der Einkünfte des Kindes wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das heißt, wenn das Kind beispielsweise 100 Euro verdient, reduziert sich der Unterhaltsvorschuss um 50 Euro. Trotzdem kann unter gewissen Umständen ein Anspruch auf einen teilweisen Unterhaltsvorschuss neben dem Einkommen aus einer Ausbildung bestehen.

Einkommen von Kindern, die entweder noch nicht schulpflichtig sind oder eine allgemeinbildende Schule besuchen, werden generell nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Ebenso bleibt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils ohne Auswirkung auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses.

Wann ist der Unterhaltsvorschuss 2024 auf dem Konto?

Bei dem Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine Leistung, die von dem örtlich zuständigen Jugendamt immer im Voraus gezahlt wird. Der Vorschuss für März 2024 wurde damit beispielsweise im Februar 2024 gezahlt. Ähnlich wie beim Bürgergeld ist der Auszahlungstermin damit immer der letzte Werktag beziehungsweise Bankarbeitstag des Vormonats.

Übrigens: Beim Bezug von Bürgergeld schauen die Jobcenter ganz genau auf die Größe der Wohnung. Je nach Kommune gibt es bestimmte Vorgaben, wie groß eine Wohnung bei Bürgergeld-Bezug sein darf. Was viele Menschen nicht wissen: Das Jobcenter übernimmt auch die Kosten für einen Stellplatz unter bestimmten Voraussetzungen.