Gerade jetzt im Frühjahr steigt die Gefahr von Wildunfällen. Von Jahr zu Jahr gibt es mehr davon. 805 Mal krachte es 2023 auf den Straßen im Bodenseekreis. Das entspricht zwölf Prozent aller polizeilich registrierten Unfälle. Doch wie verhält man sich als Autofahrer dann richtig?

Auf jeden Fall Polizei rufen

„Zuerst die Unfallstelle sichern“, sagt Wilhelm Seitz, Jäger und Wildtierschützer aus Meckenbeuren. Also Sicherheitsweste anziehen und Warndreieck aufstellen, denn Wildunfälle passieren zumeist, wenn es noch dunkel oder dämmrig ist. Kamen Menschen zu Schaden, diesen helfen oder Notruf 112 wählen. Ansonsten muss jetzt die Polizei unter 110 verständigt werden, sofern der Fahrer nicht weiß, welcher Jäger benachrichtigt werden muss.

Kreisjägermeisterin Michaela Paus und Jäger Willi Seitz haben beide das „Grüne Abitur“ gemacht. Nur dieses Buch mit den einschlägigen ...
Kreisjägermeisterin Michaela Paus und Jäger Willi Seitz haben beide das „Grüne Abitur“ gemacht. Nur dieses Buch mit den einschlägigen Paragrafen hat über 400 Seiten. | Bild: Cuko, Katy

Denn der Jäger weiß, was zu tun ist. „Wild ist grundsätzlich herrenlos und darf auch tot nicht einfach mitgenommen werden. Das wäre Wilderei“, erklärt Wilhelm Seitz. Nur der Jäger hat in seinem Revier das sogenannte Aneignungsrecht. Das tote Wild wird von ihm entsorgt, landet also nicht auf dem Teller. Denn das Tier könnte auch krank gewesen sein.

Hände weg von verletztem Wild

Ein verletztes Reh oder Wildschwein setze hingegen mitunter enorme Kräfte frei und könne sehr wehrhaft sein. „Deshalb Hände weg, auch zum Eigenschutz“, rät der Jäger, der das Tier von seinem Leid erlösen muss. Übrigens: „Ein Tierarzt würde nichts anderes machen“, erklärt Wilhelm Seitz.

Das könnte Sie auch interessieren

Und wenn das Tier nach der Kollision mit dem Auto davon springt? Das passiere gar nicht so selten, sagt Kreisjägermeisterin Michaela Paus. „Auch dann muss der Unfall bei der Polizei angezeigt werden.“ Wer es nicht tut, begeht zwar keine Fahrerflucht, verstößt aber gegen das Tierschutzgesetz, wenn das Tier noch lebt. Wird der Jäger informiert und kann auf die Suche nach dem Tier gehen, stellt er dem Fahrer auch die sogenannte Wildunfallbescheinigung aus. Die braucht man zumeist für die Versicherung, die den Schaden reguliert. Für die Ausstellung verlangt der Jäger in der Regel eine Kostenpauschale von 50 Euro, die die Versicherung aber auch übernimmt.