Ann-Katrin Hahner

Arbeitslosengeld ist in Deutschland - im Gegensatz zum Bürgergeld - eine Versicherungsleistung für Menschen, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Wie lange man Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen kann, richtet sich allerdings nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und dem Alter der Person, die arbeitslos geworden ist. Für Personen, die 60 Jahre alt sind, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Bezugsdauer von ALG 1. Erfahren Sie im folgenden Artikel, wie lange Sie ALG 1 beziehen können, wenn Sie 60 Jahre oder älter sind. 

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld mit 60 Jahren?

Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist im Dritten Sozialgesetzbuch unter dem § 147 geregelt. Darin heißt es: "Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach 1) der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und 2) dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat." 

Als versicherungspflichtige Zeiten zählen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung laut der Bundesagentur für Arbeit auch Zeiten, in denen Betroffene:

  • freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren - zum Beispiel während einer Selbstständigkeit
  • ein Kind erzogen haben - bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
  • Krankengeld erhalten haben
  • freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben

In diesem Paragrafen ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur für Arbeit noch einmal auf ihrer Website darlegt: 

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren Alter Höchstanspruchsdauer
mindestens 12 Monate

6 Monate
mindestens 16 Monate

8 Monate
mindestens 20 Monate

10 Monate
mindestens 24 Monate

12 Monate
mindestens 30 Monate ab 50 Jahren 15 Monate
mindestens 36 Monate ab 55 Jahren 18 Monate
mindestens 48 Monate ab 58 Jahren 24 Monate



Bezugsdauer und Berechnung des Arbeitslosengeldes I ab 60 Jahren

Das bedeutet, dass eine Person, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit 60 Jahre alt ist und die in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 30 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, höchstens Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld I hat. 

Entsprechend erhöht sich die Anspruchsdauer in mehreren Schritten, wenn die Person mindestens 36 Monate beziehungsweise mindestens 48 Monate durch ihre Beschäftigung Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dann kann jemand, der 60 Jahre oder älter ist, maximal 18 beziehungsweise 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. 

Wie viel Arbeitslosengeld man bekommt, richtet sich nach dem vorherigen Gehalt und deckt 60 Prozent oder für Personen mit Kindern 67 Prozent des Nettoeinkommens ab, wobei sich die genaue Höhe nach dem zuletzt erzielten, versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt richtet.

Übrigens: Wer in der Zeit vor seiner Arbeitslosigkeit häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit nutzen. Dann kann es beispielsweise ausreichen, wenn Betroffene mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nachweisen können.